2G+ Regelung beim Training

Seit dem 13. Januar gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung.

Für das TT-Training gilt die 2G+ Regelung:
Zutritt zu den Sporthallen haben nur vollständig geimpfte oder genesene Personen,
die zusätzlich noch einen Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder einen PCR-Test (max. 48 Std. alt) vorweisen müssen.
NEU: Alle geboosterten Personen benötigen keinen Test!

Wichtig:
– Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren, gelten durch die verbindlichen Schultestungen, als getestet.

Frohe Weihnachten!

Von ganzen Herzen wünschen wir Euch ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr.

Wir freuen uns auf Euch im Jahr 2022.

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